Digitalbonus Bayern – 50 % Förderung für Digitalisierung (aber nicht für Standard-Webseiten)

Aktualisiert am 02.03.2026

Bis zu 7.500 € Zuschuss, 50 % Förderung – und trotzdem fällt Ihr Website-Relaunch durch? Der Digitalbonus Bayern fördert gezielt Digitalisierung, nicht hübschere Webseiten. Wir erklären, wo die Grenze liegt, welche Projekte tatsächlich gefördert werden und wie Sie den Antrag richtig angehen.


Digitalbonus Bayern – die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

🏷️ Fördersatz: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
💶 Mindestausgaben: 4.000 € (darunter keine Förderung möglich)
📌 Digitalbonus Standard: max. 7.500 € Zuschuss
🚀 Digitalbonus Plus: max. 30.000 € Zuschuss (bei besonderem Innovationsgehalt)
📅 Laufzeit: bis 31. Dezember 2027
👤 Wer: Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern

Was ist der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern, das kleine Unternehmen bei der Digitalisierung und der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit unterstützt. Es geht dabei ausdrücklich um die Einführung, Entwicklung oder Verbesserung von digitalen Prozessen, Produkten und Dienstleistungen – nicht um allgemeine IT-Ausstattung oder ein frisches Website-Design.

Das Programm gibt es in zwei Varianten:

Digitalbonus Standard richtet sich an Unternehmen, die ihre betrieblichen Abläufe mit Softwarelösungen verbessern wollen – zum Beispiel durch ein CRM-System, eine Branchenlösung oder ein Kundenportal mit Anbindung an bestehende Systeme. Der maximale Zuschuss beträgt hier 7.500 €.

Digitalbonus Plus ist für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt gedacht – etwa wenn Künstliche Intelligenz, intelligente Robotik oder digitale Zwillinge zum Einsatz kommen. Hier sind bis zu 30.000 € Zuschuss möglich. Wichtig: Wer Digitalbonus Plus beantragen möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Bezirksregierung beraten lassen.

Wie viel Geld gibt es konkret?

In beiden Varianten beträgt der Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das klingt zunächst großzügig – und ist es auch, wenn man die Rahmenbedingungen kennt:

Die Mindestschwelle liegt bei 4.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinere Projekte fallen also komplett aus der Förderung heraus. Bei einem typischen Digitalbonus-Standard-Projekt mit Gesamtkosten von rund 15.000 € bedeutet die 50-%-Regel einen Zuschuss von 7.500 € – das Maximum in dieser Variante.

Beim Digitalbonus Plus liegt die Obergrenze bei 30.000 € Zuschuss, was einem Projektvolumen von mindestens 60.000 € entsprechen würde, um die volle Fördersumme auszuschöpfen. Für die meisten kleinen Unternehmen ist der Standard-Zuschuss daher die realistischere Wahl.

Gut zu wissen: Während der gesamten Laufzeit des Programms (bis Ende 2027) können Sie je einen Antrag pro Förderbereich stellen – also einen für Digitalisierung und einen für IT-Sicherheit. Insgesamt sind also zwei Anträge möglich.

Was ist ausgeschlossen? Standard-Webseiten und Online-Marketing

Hier liegt der wichtigste Stolperstein – und gleichzeitig die häufigste Enttäuschung bei Antragstellern. Die Förderrichtlinie schließt ausdrücklich aus:

  • Standard-Webseiten – also herkömmliche Unternehmenswebseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe
  • Standard-Webshops – insbesondere Shop-Lösungen auf Basis von Standard-Templates
  • Standard-Online-Marketing – dazu zählen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter
  • Standard-Hardware – PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker
  • Standard-Software – herkömmliche Bürosoftware, Betriebssysteme
Was ist förderfähig beim Digitalbonus Bayern – Übersicht der Ausschlüsse und förderfähigen Projekte
Übersicht: Was beim Digitalbonus Bayern ausgeschlossen ist und welche Projekte trotzdem förderfähig sein können.

Das Schlüsselwort ist hier „Standard“. Ein klassischer Website-Relaunch – neues Design, bessere Texte, responsive Darstellung, vielleicht ein Kontaktformular – wird in der Regel nicht gefördert. Auch ein Onlineshop auf Basis eines fertigen Shopify- oder WooCommerce-Templates fällt üblicherweise in diese Kategorie.

Die Logik dahinter: Der Digitalbonus soll echte Digitalisierung vorantreiben, also die Art und Weise verändern, wie ein Unternehmen intern arbeitet oder mit Kunden und Partnern interagiert. Eine neue Firmenwebseite verändert in der Regel keine Geschäftsprozesse.

Drei Web-Projekte, die trotzdem förderfähig sein können

Die gute Nachricht: „Webseite“ und „förderfähig“ schließen sich nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist, dass das Projekt über eine reine Außendarstellung hinausgeht und echte betriebliche Prozesse digitalisiert. Hier drei typische Szenarien:

1. Kundenportal mit Bestell- und Auftragsverwaltung

Ein Handwerksbetrieb entwickelt ein Kundenportal, über das Bestandskunden ihre Aufträge einsehen, Dokumente abrufen und neue Anfragen strukturiert einreichen können. Das Portal ist direkt an das interne Auftragsmanagement oder ERP-System angebunden. Hier geht es nicht um eine hübsche Website, sondern um die Digitalisierung des gesamten Auftragsprozesses – vom Kundeneingang bis zur Rechnungsstellung.

2. Online-Buchungssystem mit CRM-Integration

Ein Dienstleistungsunternehmen implementiert ein Online-Buchungssystem, das automatisch Termine vergibt, Kundendaten im CRM-System anlegt, Bestätigungen und Erinnerungen verschickt und intern die Ressourcenplanung aktualisiert. Das ist keine Webseite mit Kalender-Plugin, sondern eine durchgängige Prozessdigitalisierung – von der Anfrage bis zur Nachbetreuung.

3. B2B-Shop mit Warenwirtschaftsanbindung und automatisierter Auftragsverarbeitung

Ein Großhandelsunternehmen baut einen B2B-Shop auf, der kundenindividuelle Preise aus dem ERP-System zieht, Bestellungen automatisch in die Warenwirtschaft überträgt, Lagerbestände in Echtzeit synchronisiert und Lieferstatus-Updates an Kunden ausgibt. Hier wird nicht einfach ein Webshop installiert, sondern ein digitaler Vertriebskanal geschaffen, der tief in die bestehende IT-Infrastruktur eingreift.

Der gemeinsame Nenner: In allen drei Fällen steht nicht die Webseite im Vordergrund, sondern die Digitalisierung eines betrieblichen Ablaufs. Die Weboberfläche ist dabei nur das Frontend – die eigentliche Förderleistung steckt in der Integration, Automatisierung und Prozessverbesserung dahinter.

Antrag stellen – so gehen Sie vor

Der Antragsprozess ist digital, aber es gibt einige Punkte, die Sie unbedingt beachten müssen:

Schritt 1: ELSTER-Unternehmenskonto einrichten

Seit Mai 2025 ist ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto für die Antragstellung verpflichtend. Falls Sie noch keines haben, sollten Sie es frühzeitig beantragen – die Freischaltung kann einige Tage dauern. Wichtig: Das ELSTER-Konto muss auf Ihr Unternehmen laufen. Die Nutzung durch Dritte (Dienstleister, Berater) ist nicht zulässig.

Schritt 2: Projekt definieren – aber noch nicht starten

Definieren Sie Ihr Vorhaben möglichst konkret: Was soll digitalisiert werden? Welche Systeme sind betroffen? Welche Prozesse werden verbessert? Aber Achtung: Unterschreiben Sie keinen Vertrag, erteilen Sie keinen Auftrag und tätigen Sie keine Bestellung – auch nicht mündlich. Jede rechtsverbindliche Beauftragung gilt als Maßnahmenbeginn und macht Ihr Projekt nicht mehr förderfähig.

Schritt 3: Kostenvoranschläge einholen

Lassen Sie sich von Ihrem Dienstleister ein detailliertes Angebot erstellen, das die einzelnen Leistungspositionen aufschlüsselt. Die Bewilligungsstelle muss nachvollziehen können, wofür das Geld ausgegeben wird und warum es sich nicht um eine Standard-Lösung handelt.

Schritt 4: Antrag online einreichen

Den Förderantrag stellen Sie über das Online-Portal des Digitalbonus bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung (entscheidend ist der Ort, an dem die Maßnahme durchgeführt wird). Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Schritt 5: Erst nach Eingangsbestätigung starten

Erst wenn Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben, dürfen Sie das Projekt förderunschädlich auf eigenes Risiko starten. Das bedeutet: Sie dürfen loslegen, die endgültige Bewilligung steht aber noch aus. Wird der Antrag abgelehnt, tragen Sie die Kosten selbst.

⚠️ Häufiger Fehler

Viele Unternehmen schließen vor der Antragstellung bereits einen Vertrag mit ihrem IT-Dienstleister ab – oft aus gutem Willen, um das Projekt schnell voranzutreiben. Das ist der sicherste Weg, die Förderung zu verlieren. Erst Antrag stellen, Eingangsbestätigung abwarten, dann beauftragen.

Häufig gestellte Fragen zum Digitalbonus Bayern

Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Bayern haben, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Wie hoch ist die Förderung beim Digitalbonus?

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim Digitalbonus Standard liegt der maximale Zuschuss bei 7.500 €, beim Digitalbonus Plus bei 30.000 €. Die Mindestausgaben müssen bei 4.000 € liegen, damit eine Förderung überhaupt möglich ist.

Wird eine neue Website über den Digitalbonus gefördert?

Nein, Standard-Webseiten sind ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähig werden Web-Projekte erst dann, wenn sie über eine reine Außendarstellung hinausgehen und betriebliche Prozesse digitalisieren – zum Beispiel durch ein Kundenportal mit ERP-Anbindung oder ein automatisiertes Buchungssystem mit CRM-Integration.

Was ist der Unterschied zwischen Digitalbonus Standard und Plus?

Der Digitalbonus Standard fördert typische Digitalisierungsmaßnahmen wie die Einführung von CRM-, ERP- oder Branchenlösungen mit bis zu 7.500 € Zuschuss. Der Digitalbonus Plus ist für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt vorgesehen – insbesondere mit Künstlicher Intelligenz, Robotik oder digitalen Zwillingen – und bietet bis zu 30.000 € Zuschuss.

Darf ich mein Projekt vor der Antragstellung beginnen?

Nein. Eine rechtsverbindliche Bestellung oder Beauftragung – auch mündlich – gilt bereits als Maßnahmenbeginn und führt zum Ausschluss von der Förderung. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Förderantrags darf das Projekt förderunschädlich auf eigenes Risiko begonnen werden.

Brauche ich ein ELSTER-Unternehmenskonto für den Antrag?

Ja, seit Mai 2025 ist ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto für die Antragstellung verpflichtend. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden – eine Beantragung durch Dritte wie Dienstleister oder Fördermittelberater ist nicht zulässig.

Wie oft kann ich den Digitalbonus beantragen?

Während der Laufzeit des Programms (bis 31.12.2027) können Sie je einen Antrag pro Förderbereich stellen: einen für Digitalisierung und einen für IT-Sicherheit. Insgesamt sind also zwei Anträge möglich. Anträge nach der alten Richtlinie (vor Juli 2024) werden dabei nicht angerechnet.

Passt Ihr Projekt zum Digitalbonus? Sprechen Sie mit uns.

Die Grenze zwischen „Standard-Webseite“ und „förderfähiges Digitalisierungsprojekt“ ist in der Praxis oft fließend. Entscheidend ist, wie das Projekt aufgebaut und beschrieben wird – und ob echte Prozessverbesserung im Mittelpunkt steht.

Wir bei Faceline Media unterstützen kleine Unternehmen in Bayern dabei, digitale Projekte zu planen, die nicht nur technisch sinnvoll sind, sondern auch die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen können. Von der Konzeption über die Integration in bestehende Systeme bis zur technischen Umsetzung – wir denken Ihr Projekt von der Prozessseite her.

Sie möchten wissen, ob Ihr Vorhaben für den Digitalbonus in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.


Weiterführende Links und Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Ob ein konkretes Projekt förderfähig ist, entscheidet letztlich die zuständige Bezirksregierung. Stand der Informationen: März 2026.

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